Ist Grapefruitkernextrakt ein Arzneimittel ?
In diverser Literatur, wie in den Büchern von Dr. Allan Sachs, von Sharamon und Baginski oder von Dr. Candan Aypa wird beschrieben, dass der Dr. Harich GKE viele Anwender von diversen Krankheitssymptomen befreit habe, angefangen von Fußpilz, Entzündungen, Infektionen, Durchfall, Grippe, div. chronischen Krankheiten, bis gar hin zur völligen Immunschwäche. Könnte GKE mir nicht auch bei meinem Problem helfen?
Wir bestreiten nicht, dass die Beschreibungen der Buchautoren stimmen bzw. stimmen können. Jedoch möchten wir hier betonen, dass es sich vielfach um persönlich gesammelte Erfahrungen von Ärzten bzw. Therapeuten handelt, für die es meist keine weitere "wissenschaftliche" Bestätigung durch staatliche pharmazeutisch-orientierte Institutionen oder Behörden gibt, weder in den sehr pharmafreundlichenden USA, noch in der EU.
Es gibt somit auch keine Zulassungen, um den Grapefruitkernextrakt von Dr. Harich tatsächlich als Arzneimittel zu propagieren oder anbieten zu dürfen. Dies trifft auch für die Nutzung als Lebensmittel oder -zusatzstoffe bzw. auch für Biozide zu, welche ebenfalls eine offizielle Zulassung durch die FDA oder durch das EU-Regime in Brüssel benötigen. Da der Dr. Harich GKE unseres Wissens nach keine derartige Zulassung besitzt, darf dieser offiziell weder als Lebensmittel, als Produkt für medizinische oder therapeutische Zwecke oder als natürliches Biozid propagiert oder gar eingesetzt werden. So ist nun mal die gesetzliche Situation durch die jeweiligen Regierungen festgesetzt. Wobei der Grapefruitextrakt von Dr. Harich in den USA frei verwendet werden darf, weil es dort als erwiesen gilt, dass das Mittel unbedenklich und non-toxisch für Mensch und Umwelt ist. In der EU hingegen ist dies nicht erlaubt, weil die derartige Bestrebungen bisher sehr erfolgreich verhindert werden. Was aber nicht bedeutet, dass der Grapefruitkernextrakt hierzulande eine andere Wirkung hat wie in den USA. Eine derartige Behauptung wäre lächerlich.
Aber weiter: Arzneimittel sind grundsätzlich immer zielgerichtet d.h. sie werden von der medizinischen Pharmaindustrie gezielt gegen ein vorhandenes Krankheitssymptom entwickelt und so wird es dann auch zielgerichtet eingesetzt. Schon allein deswegen ist GKE kein Arzneimittel. Denn GKE ist äußerst vielseitig und universell verwendbar. Im Grunde könnte man sagen, GKE ist ein natürliches, für Mensch und Tier ungiftiges, sehr vielseitig verwendbares Mittel für Gesundheit, Haushalt und Garten. Die Zahl der Anwendungsmöglichkeiten wäre unvorstellbar gross. Es gibt kaum einen Bereich, wo man diesen GKE nicht einsetzen könnte.
Denn neben der oralen Verwendung, deren Unbedenklichkeit und Ungiftigkeit durch viele Tausende Anwender auch in Österreich und Deutschland mehr als nur bewiesen ist (der GKE von Dr. Harich war unter dem Namen CITROSEPT von 1997 - 2009 in Österreich sogar offiziell als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen und es gab nicht eine einzige Reklamation wegen möglicher Nebenwirkungen), so ist der GKE dennoch aufgrund seiner antimikrobiellen Wirkung gegen parasitäre Mikroorganismen wie Pilze, Bakterien, Viren etc. genauso zur natürlichen Reinigung in verschiedenen Haushaltsbereichen geeignet, bzw. überall dort, wo man mit unerwünschten Mikroorganismen konfrontiert ist und auf den Einsatz „chemischer Keulen“ verzichten will.
In einigen südamerikanischen bzw. süd-ost-asiatischen Ländern wird Grapefruitkernextrakt im großen Stil zur natürlichen Desinfektion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Früchten und Obst bzw. sogar zur Trinkwasseraufbereitung eingesetzt. In den USA ist der echte GKE bei Therapeuten sehr beliebt, während in vielen Krankenhäusern damit die Bettwäsche und die Toiletten auf ungiftige Weise gereinigt werden. Man kann hier also keineswegs von einem Arzneimittel sprechen. Es ist zudem wohl kaum anzunehmen, dass ich mit einem Arzeimittel meine Rosen im Garten von unerwünschtem Pilzbefall befreien will, was in der EU -ohne Zulassung- sowieso ebenfalls nicht erlaubt wäre.
Denn wie gesagt: In Europa hingegen sind zur Zeit ausnahmslos alle derartigen Anwendungsmöglichkeiten von der EU Kommission verboten. Es spielt hierzulande keine Rolle, ob und wie GKE in den USA oder in anderen Ländern ausserhalb der EU erlaubt oder sinnvoll genutzt wird, in der EU ist dies nicht erlaubt, wenn es keine pharmazeutisch-amtliche Zulassung für den betreffenden Verwendungszweck hat.
Auch wir selbst betreiben in gewisser Weise "zivilen Ungehorsam" gegenüber der EU-Autorität, indem wir (zum Schutz und der Aufrechterhaltung unserer Grundrechte und unserer eigenen Gesundheit und zum Schutz der Umwelt), diesen Extrakt trotzdem verwenden. Und diesen hier sogar weiter empfehlen.
Wir rufen hier jedoch in keiner Form zu zivilen Ungehorsam auf, denn dieser ist immer eine sehr persönliche indindivuelle und tiefergehende, moralische und freie "Gewissensentscheidung", die jeder Mensch nur für sich selbst treffen kann.